Die Kreise und ihre Kulturdenkmale. Erwartungen eines Landesdenkmalpflegers.
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1975
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SEBI: Zs 408-4
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
BBR: Z 46
IRB: Z 1035
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Zusammenfassung
Die Kreise in einer zwiespältigen Lage Einerseits als Genehmigungsbehörde in Denkmalschutzsachen zuständig, andererseits an die Zustimmung oder gutachterl.Stellungnahme des Denkmalamtes gebunden.Aus der engen Verknüpfung des Denkmalschutzes mit dem Bau- und Planungsrecht, Landschafts- und Umweltschutz bietet sich der Kreis ,,als sinnvolle Drehscheibe für diese Bereiche staatlicher Auftragsverwaltung''.
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Erscheinungsvermerk/Umfang
Der Landkreis, Köln 45 (1975), 8/9, S. 265-268