Petitionen. Von der Untertanenbitte zum Bürgerrecht. Geschichte, rechtliche Grundlagen, der Petitionsausschuß, der Petent.

Decker u. Müller
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Decker u. Müller

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ZLB: 93/338

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Abstract

Das Petitionsrecht im heutigen Sinne gestaltet Beziehungsfelder zwischen Wähler und Gewählten, aber auch zwischen Parlament und Regierung. Beide Beziehungen sind für das Gedeihen und die innere Festigkeit des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaats von großer Bedeutung. Die Behandlung von Petitionen stellt eine eigenständige Aufgabe der Parlamente dar. Der Wegweiser beschreibt Inhalt und Bedeutung des Petitionsrechts, seine Stellung neben dem bestehenden System des Rechtsschutzes, das parlamentarische Verfahren und die Wirkung der parlamentarischen Beschlüsse und geht ferner auch auf supranationales Petitionsrecht ein. Dabei eröffnen sich viele ungewöhnliche, für unser Staatsgefüge bedeutsame Fragestellungen. Auch die deutsche Einheit bestätigt eindrucksvoll die Bedeutung und die notwendige Ventilfunktion des Petitionsrechts. Während sich durch den Hinzutritt der neuen Bundesländer die Bevölkerungszahl um ca. 25 Prozent erhöhte, stieg die Zahl der beim Bundestag eingehenden Petitionen um über 50 Prozent gegenüber dem vergleichbaren Zeitraum vor der Vereinigung. difu

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178 S.

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