Grenzen des Bestandsschutzes bei nicht aufgeklärter Genehmigungslage.
Beck
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Beck
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DE
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München
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1439-6351
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ZLB: 4-Zs 6672
BBR: Z 558
BBR: Z 558
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RE
relationships.isAuthorOf
Abstract
Wenn - quasi aus heiterem Himmel - eine bauordnungsrechtliche Nutzungsuntersagung gegenüber einer jahrelang unbeanstandet ausgeübten Nutzung ergeht, sind die davon betroffenen Nutzer bzw. Grundstückseigentümer oftmals überrascht. Ein "gefühlter" Bestandsschutz und das Argument, die Behörde habe den bisherigen Zustand doch über einen langen Zeitraum hingenommen, vermitteln eine oftmals trügerische Sicherheit: In der Praxis wird die Beweislastverteilung in Bezug auf das Vorliegen von Bestandsschutz nämlich meist falsch eingeschätzt. Der Beitrag behandelt die Frage, unter welchen Voraussetzungen tatsächlich Bestandsschutz vorliegt und wer hierfür die Beweislast trägt. Er zeigt darüber hinaus Möglichkeiten auf, wie die Beteiligten die Situation vertraglich regeln können.
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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht
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Nr. 4
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S. 228-230