Kostenexplosion durch die zusätzliche Altersversorgung in Krankenhäusern der neuen Bundesländern. Ausnahmetatbestand zur Budgeterhöhung nach § 6 Abs. 1 Satz 4 Nr. 5 BPflV?
Kohlhammer
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Kohlhammer
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DE
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Stuttgart
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0340-3602
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ZLB: Zs 2420-4
IRB: Z 368
IRB: Z 368
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Abstract
Seit dem Jahr 2002 ist die Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst bundeseinheitlich geregelt. Dies führt bei den Krankenhäusern in den neuen Bundesländern zu erheblichen Steigerungen der Personalkosten, die kaum über die gedeckelten Budgets aufgefangen werden können. Ein massiver Personalabbau droht. Unstreitig ist, dass nach § 6 Abs.1 Satz 4 Nr.5 BPflV der Budgetdeckel durchbrochen werden kann, wenn die Auswirkungen einer Ost-West-Angleichung der Vergütung nach dem BAT dies erfordern. Nach Ansicht der Autoren gilt das auch für eine Ost-West-Angleichung bei der Zusatzversorgung. difu
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Das Krankenhaus
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Nr. 7
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S. 557-560