Die strafrechtliche Problematik des polizeilichen Lockspitzels.
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SEBI: 83/3148
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DI
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Abstract
Vor dem Hintergrund ständig steigender krimineller Aktivität haben sich auch die polizeilichen Fahndungsmethoden geändert. Eine besonders in letzter Zeit wieder in die öffentliche Diskussion geratene Methode ist die des polizeilichen Lockspitzels (agent provocateur), d. h. ein Beamter der Polizei stiftet einen Bürger zur Begehung einer rechtswidrigen Tat an. Wie notwendig diese Praxis zur Überführung von kriminellen Hintermännern auch erscheint: es werden des öfteren Bürger betroffen, die auf keine kriminelle Vergangenheit zurückschauen können. Aus strafrechtlicher Sicht stellt sich die Lockspitzelproblematik in zweierlei Hinsicht dar: ob das materielle Strafrecht den Bürger vor der Tätigkeit eines polizeilichen Lockspitzels schützt und ob ein verleiteter Bürger wegen einer solchen Tat bestraft werden darf. Die Beantwortung dieser Fragen steht im Mittelpunkt der Arbeit. Dabei wird in tatsächlicher Hinsicht auf die Erscheinungs- und Beteiligungsformen des Lockspitzels eingegangen; die rechtlichen Grenzen werden aufgezeigt. kp/difu
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Strafrecht, Lockspitzel, Teilnahme, Verwaltungsrecht, Polizei, Kriminalität, Recht, Allgemein
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Bonn: Selbstverlag (1982), XXI, 189 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1982)
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Strafrecht, Lockspitzel, Teilnahme, Verwaltungsrecht, Polizei, Kriminalität, Recht, Allgemein