Zur Berücksichtigung der Einkommensverhältnisse des Mieters bei der Wohnraummodernisierung.

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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4

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Abstract

Der Mieter ist nach § 541 a Abs. 2 S. 1 BGB verpflichtet, Modernisierungsmaßnahmen des Vermieters zu dulden, soweit ihm diese einkommensmäßig zumutbar sind. § 242 BGB begrenzt die Duldungspflicht des Mieters soweit die Modernisierung die finanzielle Leistungsfähigkeit des Mieters übersteigt. Einkommensmäßig zumutbar ist die Modernisierung, soweit die Mietsteigerung im Verhältnis zum erzielten Wohnwert für breite Schichten der Bevölkerung sozial vertretbar ist; das ist dann der Fall, wenn die modernisierte Wohnung den Standard einer im sozialen Wohnungsbau errichteten Neubauwohnung maßgeblichen Bewilligungsmieten im sozialen Wohnungsbau überschreitet. rh

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Baurecht, Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Wohnungsmodernisierung, Mieter, Einkommen, Miethöhengesetz, Modernisierungsgesetz

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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 33(1980)Nr.12, S.353-361, Lit.

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Baurecht, Recht, Wohnen/Wohnung, Wohnung, Mietrecht, Wohnraum, Wohnungsmodernisierung, Mieter, Einkommen, Miethöhengesetz, Modernisierungsgesetz

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