Bauplanungsrecht - Planungserfordernis für ein Vorhaben im Außenbereich. BBauG § 35 Abs.1 OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluß v. 15.7.1982 - Az. 7 B 1009/82.
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IRB: Z 852
SEBI: Zs 2241
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Zusammenfassung
Das Planungserfordernis kann einem im Außenbereich privilegierten Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen (hier: Genehmigung einer Kläranlage). Dem Planungserfordernis kann nachbarschützende Funktion zukommen. Ist von einer Privilegierung nach § 35 I BBauG auszugehen, so steht dem Vorhaben ein öffentlicher Belang i.S. dieser Bestimmung entgegen; ist die Anlage dagegen als sonstiges Vorhaben nach § 35 II BBauG zu beurteilen, so wird ein öffentlicher Belang i.S. dieser Vorschrift beeinträchtigt. -y-
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Recht, Bebauungsplanung, Planungsprozess, Bauvorhaben, Baugenehmigung, Kläranlage, Öffentlichkeit, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Beschluss, Außenbereich, OVG-Urteil
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Baurecht 13(1982)Nr.6, S.554-556, Lit.
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Recht, Bebauungsplanung, Planungsprozess, Bauvorhaben, Baugenehmigung, Kläranlage, Öffentlichkeit, Nachbarrecht, Rechtsprechung, Beschluss, Außenbereich, OVG-Urteil