Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse oder, von der Gleichstellung der Ungleichheiten.

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SEBI: 78/5046-4

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Zusammenfassung

Der Begriff ,,Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse'' ist weder vom Gesetzgeber noch in der Planungspraxis eindeutig definiert.Dennoch wird zur Begründung dieser Planungsaussage häufig das Grundgesetz herangezogen.Ökonomisch leitet sich die Maxime vom Gleichgewichtsgedanken her.Dennoch ist der Satz keine Grundlage für Problemlösungen, weil er nicht eindeutig operationalisiert werden kann.Den Planern wird empfohlen, auf die Forderung nach ,,Gleichwertigkeit'' ganz zu verzichten.gk/difu

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Lebensbedingungen, Gleichstellung, Planungsempfehlung, Raumplanung

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Karlsruhe: (1977), 17 S., Lit.

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Lebensbedingungen, Gleichstellung, Planungsempfehlung, Raumplanung

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IfR-Diskussionspapier; 8