Das Wohnungsbauerleichterungsgesetz - Bumerang für Stadtentwicklung und Wohnraumversorgung?

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IRB: Z 801HS

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Geräuschlos und weitgehend unbeachtet von der kommunalen Fachöffentlichkeit und den Betroffenen von Stadtentwicklung und Wohnungspolitik ist das Wohnungsbauerleichterungsgesetz im Juni 1990 in Kraft getreten. Aufgrund der zentralen Inhalte - Aufweichung des Planungsrechtes nach dem Baugesetzbuch mit dem Ziel der beschleunigten Baulandmobilisierung für Wohnungsbau und - weiterer Aufweichung des Kündigungsschutzes von Mietern und mietrechtlicher Regelungen zur Mobilisierung von Unterbringungsmöglichkeiten im Wohnungsbestand sind über den Geltungszeitraum des Gesetzes (bis zum 31. Mai 1995) massive Veränderungen in der Planungspraxis, der Siedldungsentwicklung und Wohnungsversorgung zu erwarten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Veränderungen im Planungs- und Mietrecht dargestellt und unter stadtentwicklungspolitischen und wohnungspolitischen Gesichtspunkten bewertet. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bebauungsplan, Kündigungsschutz, Ferienhaus, Wohnraum, Zweckentfremdung, Vorschrift, Mietrecht, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Wohnraumversorgung, Ferienwohnung, Privatrecht, Änderung, Dreifamilienhaus, Bürgerbeteiligung, Wohnen/Wohnung, Wohnbedarf

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In: Dt.Architektenbl.(Ausg.N1), 22(1990), Nr.12, S.HS160-HS164, Lit.

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Stadtentwicklung, Planungsrecht, Bebauungsplan, Kündigungsschutz, Ferienhaus, Wohnraum, Zweckentfremdung, Vorschrift, Mietrecht, Wohnungsbauerleichterungsgesetz, Wohnraumversorgung, Ferienwohnung, Privatrecht, Änderung, Dreifamilienhaus, Bürgerbeteiligung, Wohnen/Wohnung, Wohnbedarf

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