Am Ende des Gesetzgebungsverfahrens - Enttäuschung.

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IRB: Z 169
BBR: M 2837

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Abstract

Während eines Pressegesprächs nahmen Architekten und Planerverbnde zum Baugesetzbuch Stellung. Man kam zu der Erkenntnis, dass sich die Stadtplanung in alten Geleisen bewegen wird. Das zukünftige Baugesetzbuch spricht nach wie vor von Umweltschutz und nicht von Umweltvorsorge. Die Bedingungen für Bauvorhaben im Innenbereich und in der freien Landschaft sollen gelockert werden. Als Beispiel wird die Verengung des Flussbetts des Oberrheins angeführt. In den ausgedeichten Niederungen wurden Industriebetriebe usw. angesiedelt. Für die Beseitigung dieser Eingriffe fehlen jedoch die erforderlichen Steuerungsinstrumente im Städtebaurecht. Bei der Neugestaltung des Städtebaurechts müssen gemeindliche Gesamtschau, Interessen der Allgemeinheit und Gestaltungsqualität zum Zuge kommen. Das Bauen im Außenbereich sollte eher eingeschränkt als ausgeweitet werden. Das neue Baugesetzbuch muss Voraussetzungen dafür schaffen, die Qualität des Planens und Bauens in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft zu verbessern. In seiner Antwort auf ein Schreiben des BDA machte Minister Schneider geltend, dass die Bauleitpläne künftig dazu beitragen sollen, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln. (mr)

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Städtebaurecht, Umweltschutz, Außenbereich, Baugesetzbuch, Kritik, Politik, Städtebau

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In: Bauzentrum, 34(1986), Nr.5, S.34

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Städtebaurecht, Umweltschutz, Außenbereich, Baugesetzbuch, Kritik, Politik, Städtebau

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