Denkmalschutz und Eigentumsgewähr.

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IRB: Z 935
SEBI: Zs 987-4

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Zusammenfassung

Der siebente Deutsche Verwaltungsrichtertag in Berlin hat sich in seinem Arbeitskreis III das Thema "Reichweite und Grenzen des Denkmalschutzes" gestellt. In rechtlicher Betrachtung werden Reichweite und Grenzen durch die Verfassungen und Gesetze des Bundes und der Länder sowie durch die diese Rechtsnormen anwendenden Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichte bestimmt. Nur in dieser Sicht soll nachstehend zum Denkmalschutz Stellung genommen werden. Damit wird nicht verkannt, dass fachliche Bewertungen unter künstlerischen, historischen, volkskundlichen und anderen Gesichtspunkten nicht minder Grenzen setzen und dass die für diese Aufgaben verfügbaren Finanzmittel die Reichweite des Schutzes beschränken. (-y-)

Beschreibung

Schlagwörter

Eigentumsrecht, Nutzungsänderung, Bewertung, Rechtsunsicherheit, Eigentumsgarantie, Verwaltungsgericht, Ermessensspielraum, Recht, Denkmalschutz

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Bayerische Verwaltungsblätter, München 114(1983), Nr.9, S.257-260, Lit.

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Eigentumsrecht, Nutzungsänderung, Bewertung, Rechtsunsicherheit, Eigentumsgarantie, Verwaltungsgericht, Ermessensspielraum, Recht, Denkmalschutz

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