Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen.

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SEBI: Ges 44-4
BBR: Z 318
IRB: Z 1658

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Zusammenfassung

Die Richtlinien enthalten unter Ziffer 1 allgemeine Hinweise; unter Ziffer 2 sind die Tatbestände aufgeführt, bei denen ein auszugleichender Vorteil besteht. Ziffer 3 betrifft die Berücksichtigung von Vor- und Nachteilen bei Unterhaltung und Betriebsführung sowie von sonstigen Nachteilen. Die Ziffer 4 und 5 beziehen sich auf die Berechnung des Ausgleichs. Der BMV hat die Richtlinien mit Allg. Rundschreiben v. 16.12.1980 bekanntgegeben. In dem Einführungsschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Richtlinien zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und den Verbänden der Versorgungswirtschaft erarbeitet wurden und auch bei Änderung von Mineralöl- und Mineralölproduktenleitungen anzuwenden sind. DS

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Schlagwörter

Recht, Baunormung, Verkehr, Versorgungsanlage, Änderung, Richtlinie, Straßenbaumaßnahme, Vorteilsausgleich

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Verkehrsblatt, Dortmund 35(1981)Nr.2, S.36-37

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Recht, Baunormung, Verkehr, Versorgungsanlage, Änderung, Richtlinie, Straßenbaumaßnahme, Vorteilsausgleich

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