Nicht nachhaltig. Die geplante Ersatzbaustoffverordnung verfehlt die Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes bei der Verwertung von mineralischen Abfällen deutlich.

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Berlin

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1868-9531

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ZLB: Kws 280 ZB 1571

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Abstract

Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 dem Entwurf der sogenannten Mantelverordnung zugestimmt. Das Verordnungsvorhaben besteht aus mehreren Teilen. Den Schwerpunkt bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Desweiteren werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit dieser Mantelverordnung werden erstmals rechtsverbindliche Regeln für das Recycling von Bauabfällen und anderen mineralischen Abfällen sowie für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke und bei Tiefbaumaßnahmen getroffen. In dem Beitrag wird kritisiert, dass die Regelungsinhalte die gesetzlich normierten Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes deutlich verfehlen und damit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit widersprechen. Auch sind erhebliche Umweltbelastungen zu besorgen, da in dem Entwurf unzureichende Anforderungen für eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen festgelegt sind.

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Nr. 2

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S. 36-46

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