Nicht nachhaltig. Die geplante Ersatzbaustoffverordnung verfehlt die Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes bei der Verwertung von mineralischen Abfällen deutlich.

Bertram, Heinz-Ulrich
Rhombos
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Datum

2017

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Herausgeber

Rhombos

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Berlin

Sprache

ISSN

1868-9531

ZDB-ID

Standort

ZLB: Kws 280 ZB 1571

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 dem Entwurf der sogenannten Mantelverordnung zugestimmt. Das Verordnungsvorhaben besteht aus mehreren Teilen. Den Schwerpunkt bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Desweiteren werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit dieser Mantelverordnung werden erstmals rechtsverbindliche Regeln für das Recycling von Bauabfällen und anderen mineralischen Abfällen sowie für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke und bei Tiefbaumaßnahmen getroffen. In dem Beitrag wird kritisiert, dass die Regelungsinhalte die gesetzlich normierten Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes deutlich verfehlen und damit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit widersprechen. Auch sind erhebliche Umweltbelastungen zu besorgen, da in dem Entwurf unzureichende Anforderungen für eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen festgelegt sind.

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Schlagwörter

Zeitschrift

ReSource

Ausgabe

Nr. 2

Erscheinungsvermerk/Umfang

Seiten

S. 36-46

Zitierform

Stichwörter

Serie/Report Nr.

Sammlungen