Nicht nachhaltig. Die geplante Ersatzbaustoffverordnung verfehlt die Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes bei der Verwertung von mineralischen Abfällen deutlich.
Rhombos
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Datum
2017
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Herausgeber
Rhombos
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Berlin
Sprache
ISSN
1868-9531
ZDB-ID
Standort
ZLB: Kws 280 ZB 1571
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
RE
Autor:innen
Zusammenfassung
Das Bundeskabinett hat am 3. Mai 2017 dem Entwurf der sogenannten Mantelverordnung zugestimmt. Das Verordnungsvorhaben besteht aus mehreren Teilen. Den Schwerpunkt bilden die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV) und die Neufassung der Bundesbodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV). Desweiteren werden auch die Deponieverordnung und die Gewerbeabfallverordnung geändert. Mit dieser Mantelverordnung werden erstmals rechtsverbindliche Regeln für das Recycling von Bauabfällen und anderen mineralischen Abfällen sowie für den Einbau von Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke und bei Tiefbaumaßnahmen getroffen. In dem Beitrag wird kritisiert, dass die Regelungsinhalte die gesetzlich normierten Anforderungen des vorsorgenden Umweltschutzes deutlich verfehlen und damit den Grundsätzen der Nachhaltigkeit widersprechen. Auch sind erhebliche Umweltbelastungen zu besorgen, da in dem Entwurf unzureichende Anforderungen für eine schadlose Verwertung von mineralischen Abfällen festgelegt sind.
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Schlagwörter
Zeitschrift
ReSource
Ausgabe
Nr. 2
Erscheinungsvermerk/Umfang
Seiten
S. 36-46
Zitierform
Freie Schlagworte
Stichwörter
Deskriptor(en)
Entsorgung , Abfall , Bauwerk , Abbruch , Baustoff , Abfallverwertung , Recycling , Gesetzentwurf , Verordnung , Bewertung , Umweltschutz , Bodenschutz , Gewässerschutz