Beamtenrecht und Arbeitsverhältnis.

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SEBI: Ser 599-11

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Zusammenfassung

Beamtenrecht und Arbeitsrecht sind getrennte Rechtsbereiche, obwohl Beamte abhängige Dienstnehmer sind.Diese Trennung ist historisch bedingt.Als in der Weimarer Republik aus dem arbeitsrechtlichen Schrifttum Bedenken qegen die Trennung von Beamtenrecht und Arbeitsrecht kamen, ging es für die Befürworter des Beamtenrechts nicht zuletzt darum, die überlegene Rechtsposition der Beamten zu halten.Inzwischen hat sich trotz fortdauernder Absonderung des Berufsbeamtentums vom Arbeitsrecht ein großer Einebnungsprozeß vollzogen.Das Arbeitsrecht hat erhebliche Fortschritte gemacht, während das Beamtenrecht von den Resten seines ehemaligen Vorsprungs zehrt.Im Mittelpunkt der Arbeit steht der Vergleich von Beamten- und Arbeitsverhältnis auf individualrechtlicher und kollektivrechtlicher Ebene.Die Bestandsaufnahme soll ein genaues Bild verschaffen, inwieweit das Arbeitsverhältnis aufgeholt, ob und wo es das Beamtenverhältnis möglicherweise eingeholt oder gar überholt hat.Die vergleichsweise geringen Verbesserungen des Beamtenverhältnisses gegenüber denen des Arbeitsrechts werden in der relativen kollektiven Schwäche der Beamten gesehen, die aus dem mangelnden Streikrecht resultiert.Insofern werden dem Arbeitsrecht bessere Chancen auf sozialen Fortschritt zugebilligt.Eine Neubestimmung des Beamtenrechts in Anlehnung an das Arbeitsrecht wird schließlich auf seine Verfassungsmäßigkeit hin überprüft.

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Beamter, Arbeitsverhältnis, Beamtenrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Recht, Politik, Geschichte

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Stuttgart: G.Fischer (1969), XI, 163 S., Lit.

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Beamter, Arbeitsverhältnis, Beamtenrecht, Arbeitsbedingung, Kommunalbediensteter, Rechtsgeschichte, Recht, Politik, Geschichte

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Arbeits- und sozialrechtliche Studien; 11