Der Einfluss des Umweltschadensgesetzes auf die Ermessensausübung bei der Sanierung von Bodenschäden.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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0942-3818

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ZLB: 4-Zs 4691

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RE

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Abstract

Das Umweltschadensgesetz (USchadG) konstituiert eine Haftung für ökologische Schäden an Arten, natürlichen Lebensräumen, Gewässern und am Boden. Dabei basiert die Haftung auf dem Verursacherprinzip (polluter pays principle), so dass nach dem USchadG nur der Handlungs-, nicht aber der Zustandsstörer, herangezogen werden kann. Auch wenn der Anwendungsbereich dieses Gesetzes bei Bodenverunreinigungen und -schäden aufgrund seiner engen Voraussetzungen eher gering ist, stellt sich doch die Frage, ob und, wenn ja, wie das USchadG auf die Anwendung des Bundesbodenschutzgesetzes ausstrahlt. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die behördliche Ermessensausübung im Rahmen der Störerauswahl.

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Altlasten-Spektrum

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Nr. 2

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S. 53-61

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