Mietpreisbegrenzung bei öffentlich geförderten Wohnungen. Härteausgleich 1987/89.
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SEBI: 87/4882-4
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S
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Abstract
Aufgabe des sozialen Wohnungsbaues ist es, einkommensschwächeren Bevölkerungsgruppen angemessenen Wohnraum bei Mietpreisen bereitzustellen, die unter den entsprechenden Mieten anderer, nicht geförderter Wohnungen liegen. Mietpreissteigerungen, die auf gestiegene Betriebskosten, gestiegene Instandhaltungskostenpauschalen, gestiegene Zinsen auf dem Kapitalmarkt und gestiegene laufende Aufwendungen wegen Abbaus staatlicher Subventionen zurückzuführen sind, machen einen Härteausgleich notwendig, damit Mieter 1987/89 nicht mehr als 7,00 DM pro Quadratmeter und Monat bezahlen müssen. Die Broschüre erläutert den Härteausgleich und gibt erste Hilfe für die Antragstellung. cp/difu
Description
Keywords
Sozialer Wohnungsbau, Sozialwohnung, Miete, Mieterhöhung, Miethöhe, Härteausgleich, Mietwesen
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Düsseldorf: (1987), 10 S., Tab.
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Sozialer Wohnungsbau, Sozialwohnung, Miete, Mieterhöhung, Miethöhe, Härteausgleich, Mietwesen
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MSWV-Kurzinformation; 9/87