Externe Nutzen des Verkehrs. Wissenschaftliche Grundlagen.

Selbstverl.
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Zürich

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BBR: C 23 247
ZLB: 94/73-4

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S

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Abstract

Der Verkehr erzeugt unzweifelhaft einen hohen Nutzen. Nur ein geringer Bestandteil dieses Nutzens ist jedoch externer Nutzen. Dieser ist definiert als Nutzen, der anderen Personen als den Verkehrsteilnehmern (Nutzenverursachern) zufällt und über keinen Marktprozeß erfaßt wird. Der weitaus größte Teil des Nutzens fällt als interner Nutzen den Verkehrsteilnehmern selbst zu, z.B. in Form von kürzeren Reisezeiten oder reduzierten Transportkosten. Bei einer Vielzahl der oft erwähnten Beispiele handelt es sich zwar um externen Nutzen, der Nichtverkehrsteilnehmern zufällt. Dieser Nutzen kommt aber über normale Marktprozesse zustande: Gewinne beim Kauf von billigeren Gütern wegen verringerten Transportkosten, höhere Bodenpreise wegen verbesserter Straßen- oder Schieneninfrastruktur usw. Bei dieser Nutzensteigerung handelt es sich aber um ein normales Ergebnis, wie es auch auf anderen Märkten vorzufinden ist. Es besteht kein Anlaß für einen staatlichen Eingriff; diese Nutzen sind vollständig internalisiert. Von allen untersuchten Beispielen erwiesen sich nur sehr wenige als wirklich extern. Als Hauptbeispiel ist das verminderte Leid von Angehörigen zu erwähnen, wenn wegen rascherer Ambulanztransporte Leben gerettet oder Unfallfolgen vermindert werden können. - (n.Verf.)

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XXII, 119 S.

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Berichte des NFP "Stadt und Verkehr"; 39