Betriebliches Abfallwirtschaftskonzept (allgemein) ohne Bauabfälle. Leitfaden.

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Berlin

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ZLB: 95/392-4

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Abstract

Der branchenübergreifende allgemeine Leitfaden richtet sich an Gewerbebetriebe und Einrichtungen der öffentlichen Hand, die jährlich mehr als 500 kg besonders überwachungsbedürftige oder insgesamt mehr als 2000 t Abfälle erzeugen und durch das Berliner Landesabfallgesetz (LAbfG) verpflichtet sind, ein betriebliches Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und auf Verlangen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umweltschutz als oberster Abfallbehörde vorzulegen. Ziel des Leitfadens ist es, die Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen zu informieren, vor allem aber eine Handlungsanleitung zur Verfügung zu stellen, um eine gründliche und fachgerechte Erarbeitung der betrieblichen Abfallwirtschaftskonzepte zu erleichtern. In der umfangreichen Anlage werden Mustervordrucke für einen erdachten Betrieb veröffentlicht. Die große Zahl der präsentierten Datenblätter ergibt sich aus dem Problem der Erfassung aller abfallspezifischen Daten, die freilich nicht unbedingt jeden konkreten Betrieb betreffen. goj/difu

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48 S.

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Informationsreihe zur Abfallwirtschaft; 3