Materielle Enteignung. Zürich. Entschädigungsansprüche aus polizeilich begründeter Baubewilligungsverweigerung? Bundesgericht, I. Öffentlichrechtliche Abteilung, 30. Mai 1979.
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Zusammenfassung
Lehnt die Gemeindebehörde ein Baugesuch ab, weil das Baugrundstück übermäßigen Immissionen der Nationalstraße ausgesetzt sein wird, so hat der Grundeigentümer keinen Anspruch gegen die Gemeinde auf Entschädigung wegen materieller Enteignung, wohl aber unter Umständen einen enteignungsrechtlichen Entschädigungsanspruch gegen den Kanton als Werkeigentümer der Nationalstraße. Der Entscheid des Bundesgerichts beruht auf den §§ 32, 183 des zürcherischen Einführungsgesetzes zum ZGB, Art.4 BV, Art. 22 BV, Art. 679 ZGB, 684 ZGB, Art. 23 EntG, Art. 41 EntG, Art.27 NSG, 28 NSG und 39 Abs.2 NSG. -y-
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Baurecht, Bebauungsplanung, Eigentum, Immissionsschutz, Verkehr, Baubewilligung, Bauverweigerung, Nationalstraße, Autobahn, Bauherr, Eigentümer, Entschädigung, Enteignung, Rechtsprechung
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Schweizerisches Zentralblatt für Staats- und Gemeindeverwaltung 81(1980) Nr.8, S.354-358, Lit.
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Baurecht, Bebauungsplanung, Eigentum, Immissionsschutz, Verkehr, Baubewilligung, Bauverweigerung, Nationalstraße, Autobahn, Bauherr, Eigentümer, Entschädigung, Enteignung, Rechtsprechung