Die Sozialisierung nach Art.15 GG und ihre verfassungsrechtlichen Grenzen

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SEBI: 76/5384

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Abstract

Eine Inhaltsbestimmung der verfassungsrechtlich verankerten ,,Sozialisierung'' des Art.15 GG zeigt, daß eine umfassende Anwendung der Sozialisierungsermächtigung zu einer Veränderung der gesamten wirtschafts- und sozialpolitischen und allgemeinen politischen Strukturen führen würde. Daraus folgt, daß die verfassungsrechtlichen Grenzen der Sozialisierungsmacht nicht nur von Einzelnormen, sondern von der verfassungsmäßigen Ordnung insgesamt abzuleiten sind. Von besonderer Bedeutung ist hier der Grundsatz der Gleichrangigkeit der Sozialisierung als Realisierungsmöglichkeit des Sozialstaats- und Rechtsstaatsprinzips ebenso wie die Respektierung des Demokratiegebots. Einer Sozialisierung werden auch durch die einzelnen Grundrechte, so vor allem durch die Berufs- und Eigentumsfreiheit Schranken gesetzt.

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Sozialisierung, Sozialstaatsprinzip, Grundrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsplanung, Recht, Politik, Wirtschaft

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Göttingen: (1976), XXVI, 144S., Lit.; Zus.(jur.Diss.; Göttingen 1976)

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Sozialisierung, Sozialstaatsprinzip, Grundrecht, Verfassungsrecht, Wirtschaftspolitik, Wirtschaftsplanung, Recht, Politik, Wirtschaft

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