Flurbereinigung zwischen Landentwicklung und Stadtentwicklung, aufgezeigt am Beispiel Mainz-Gonsenheim.
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ZZ
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SEBI: Zs 2997
BBR: Z 123
IRB: Z 952
BBR: Z 123
IRB: Z 952
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Zusammenfassung
Am Beispiel von Mainz-Gonsenheim wird dargestellt wie Flurbereinigungsverfahren und Bauleitplanverfahren (Bebauungsplanung) zusammenwirken können, um eine größere zusammenhängende Fläche, die in Händen von zahlreichen Grundstückseigentümern ist, zu einer "Sport- und Freizeitfläche" umzuwidmen. Dabei wird insbesondere auf das Planaufstellungsverfahren eingegangen, das durch vielfältige Konflikte geprägt ist. Es wird deutlich, dass es sehr problematisch sein kann, Flurbereinigungsverfahren und Bebauungsplanverfahren parallel durchzuführen. Derzeit fehlt eine klare gesetzliche Regelung über die Rangordnung der Flurbereinigungs-Fachplanung zur Bauleitplanung. (kj)
Beschreibung
Schlagwörter
Flurbereinigung, Bauleitplanung, Bebauungsplanung, Grünordnung, Naherholung, Planungsprozess, Planungsorganisation, Planungsrecht, Planaufstellung, Flurbereinigungsverfahren, Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung
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Vermessungswesen und Raumordnung, Bonn 46(1984), Nr.6, S.305-317, Abb., Lit.
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Flurbereinigung, Bauleitplanung, Bebauungsplanung, Grünordnung, Naherholung, Planungsprozess, Planungsorganisation, Planungsrecht, Planaufstellung, Flurbereinigungsverfahren, Stadtplanung/Städtebau, Freiflächenplanung