Die Datenverkehrsfreiheit. Ein Beitrag zur Schutzgutdebatte im Datenschutzrecht.

Heymanns
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Heymanns

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Köln

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0012-1363

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5471-9

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ZLB: R 620 ZB 7120

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RE

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Abstract

Ein freier Informationsverkehr und ein hohes Datenschutzniveau schließen sich grundsätzlich gegenseitig aus. Eine häufige Kritik am Regime der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) lautet deshalb, dass sein umfassender Regelungsanspruch technologische Innovationen und grenzüberschreitende Handelsbeziehungen ungerechtfertigt erschwere, ja teilweise sogar unmöglich mache. Ausweislich des Art. 1 DSGVO - zumindest seines Wortlauts - ist die Verordnung indes auch dem Schutz des freien Datenverkehrs verpflichtet. Fußt die DSGVO damit materiellrechtlich auf zwei Schutzgütern - dem Betroffenenschutz und dem freien Informationsverkehr? Ein solcher Dualismus hätte weitreichende Folgen für die Regelungstiefe des unionalen Schutzregimes. Seine Vorschriften dienten nicht mehr allein dazu, die Verarbeitung personenbezogener Daten zu reglementieren, sie müssten Datentransfers unter Umständen sogar aktiv fördern.

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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL

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5

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290-296

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