Das Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen. Siehe dazu Gesetzestext S. 80-82. Gesetz zur Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen; Wohnungsgesetz-WoG vom 6.11.84-GV NW S.681.
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IRB: Z 1039
SEBI: Zs 818-4
SEBI: Zs 818-4
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Abstract
Mit dem Inkrafttreten des Wohnungsgesetzes am 1.1.1985 tritt das Preußische Wohnungsgesetz von 1918 außer Kraft. Weiterhin gelten aber alle Rechtsvorschriften, die die Instandsetzung, die Erfüllung Mindestanforderungen oder die Benutzung von Wohngebäuden, Wohnungen oder Wohnräumen zu Wohnzwecken regeln, insbesondere die Vorschriften des Bauordnungsrechtes. Der Autor erläutert die Zielsetzungen des neuen Gesetzes und versucht eine Vielzahl unbestimmter Rechtsbegriffe zu definieren. Das Gesetz selbst ist im Wortlaut im Anschluss an den Aufsatz abgedruckt. (rh)
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Keywords
Wohnraum, Wohnungsrecht, Wohnungsgesetz, Gesetzestext, Instandsetzung, Instandhaltung, Erhaltung, Wohnraumbeschaffung, Wohnungswesen
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Zeitschrift für Miet- und Raumrecht 38(1985), Nr.3, S.73-77, Lit.
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Wohnraum, Wohnungsrecht, Wohnungsgesetz, Gesetzestext, Instandsetzung, Instandhaltung, Erhaltung, Wohnraumbeschaffung, Wohnungswesen