Die kommunalen öffentlichen Einrichtungen - Begriff und Zulassungsanspruch.
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SEBI: 88/6261
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DI
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Abstract
Die kommunalen öffentlichen Einrichtungen, die zum Teil für den Bürger lebenswichtige Leistungen erbringen oder auch nur dessen Freizeit verschönern, begleiten ihn von der Wiege (Geburt im Kreiskrankenhaus) bis zur Bahre (Beisetzung auf dem städtischen Friedhof). Angesichts der immensen Bedeutung dieser Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge ist die große Zahl der Rechtsstreitigkeiten um Fragen ihrer Benutzung kaum verwunderlich. Selbst wenn die Frage, ob überhaupt eine kommunale öffentliche Einrichtung vorliegt, nicht der zentrale Punkt der Entscheidungen ist, muß sie doch häufig als Voraussetzung der geltend gemachten Ansprüche geklärt werden. Mit dem Begriff und Zulassungsanspruch befaßt sich die vorliegende Arbeit. chb/difu
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Öffentliche Einrichtung, Gemeindeeinrichtung, Öffentliches Recht, Widmung, Zivilrecht, Anstalt, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Zulassung, Rechtsanspruch, Parteiengesetz, Partei, Gemeindeunternehmen, Recht, Kommunalrecht
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Gießen: (1988), XXVI, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1988)
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Öffentliche Einrichtung, Gemeindeeinrichtung, Öffentliches Recht, Widmung, Zivilrecht, Anstalt, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Zulassung, Rechtsanspruch, Parteiengesetz, Partei, Gemeindeunternehmen, Recht, Kommunalrecht