Die kommunalen öffentlichen Einrichtungen - Begriff und Zulassungsanspruch.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

ZZ

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

SEBI: 88/6261

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Die kommunalen öffentlichen Einrichtungen, die zum Teil für den Bürger lebenswichtige Leistungen erbringen oder auch nur dessen Freizeit verschönern, begleiten ihn von der Wiege (Geburt im Kreiskrankenhaus) bis zur Bahre (Beisetzung auf dem städtischen Friedhof). Angesichts der immensen Bedeutung dieser Einrichtungen der kommunalen Daseinsvorsorge ist die große Zahl der Rechtsstreitigkeiten um Fragen ihrer Benutzung kaum verwunderlich. Selbst wenn die Frage, ob überhaupt eine kommunale öffentliche Einrichtung vorliegt, nicht der zentrale Punkt der Entscheidungen ist, muß sie doch häufig als Voraussetzung der geltend gemachten Ansprüche geklärt werden. Mit dem Begriff und Zulassungsanspruch befaßt sich die vorliegende Arbeit. chb/difu

Description

Keywords

Öffentliche Einrichtung, Gemeindeeinrichtung, Öffentliches Recht, Widmung, Zivilrecht, Anstalt, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Zulassung, Rechtsanspruch, Parteiengesetz, Partei, Gemeindeunternehmen, Recht, Kommunalrecht

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

Gießen: (1988), XXVI, 178 S., Lit.(jur.Diss.; Gießen 1988)

item.page.pageinfo

Citation

item.page.subject-ft

item.page.dc-subject

Öffentliche Einrichtung, Gemeindeeinrichtung, Öffentliches Recht, Widmung, Zivilrecht, Anstalt, Öffentliche Sache, Gemeingebrauch, Zulassung, Rechtsanspruch, Parteiengesetz, Partei, Gemeindeunternehmen, Recht, Kommunalrecht

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries