Regierungswechsel in den Bundesländern. Verfassungspraxis und geltendes Recht.

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SEBI: 80/559

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Der geregelte und wiederkehrende Regierungswechsel ist ein typisches Kennzeichen praktizierter Demokratie. Hierauf sind, aus eigenem Bekenntnis und durch Art. 28 I S. 1 Grundgesetz, die Verfassung aller Bundesländer festgelegt. Zur Regelung dieses Regierungswechsels haben die Landesverfassungen verschiedene Instrumente ersonnen, die dem Bundesrecht unbekannt sind und bisher kaum aus dem Schatten des Grundgesetzes herauszutreten vermochten. Zu ihnen gehören die Bindung der Ernennung von Regierungsmitgliedern an die Zustimmung des Landtages, Auflösungsdrohungen gegen zur Regierungsbildung unfähige Parlamente, der Ausschluß förmlicher Mißtrauensvoten in Bayern, die Einrichtung von Mißtrauensvoten gegen Minister und die Ministeranklage. Ihre Darstellung und Überprüfung auf die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz trägt zur Aufhellung des jeweils geltenden Landesverfassungsrechts bei, unterstreicht die Eigenstaatlichkeit der Länder und beleuchtet das Bild des deutschen Staatsrechts insgesamt. chb/difu

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Föderalismus, Regierungswechsel, Regierung, Bundesland, Parlament, Legislaturperiode, Misstrauensvotum, Amtsantritt, Rücktritt, Minister, Partei, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte

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Berlin: Duncker & Humblot (1980), 213 S., Tab.; Lit.; Reg.; jur.Diss.; Bonn 1979

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Föderalismus, Regierungswechsel, Regierung, Bundesland, Parlament, Legislaturperiode, Misstrauensvotum, Amtsantritt, Rücktritt, Minister, Partei, Verfassungsrecht, Verfassungsgeschichte

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Schriften zum öffentlichen Recht; 371