Der Job-Sharing-Arbeitsvertrag.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 84/210
item.page.type
item.page.type-orlis
DI
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Begriff des "Jobsharing" entstammt dem amerikanischen Wirtschafts- und Arbeitsleben und bedeutet die Beschäftigung mehrerer Arbeitskräfte auf einem Arbeitsplatz, der bislang von einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer besetzt wurde. Diese neue Beschäftigungsform wirft zwangsweise neue arbeitsrechtliche Probleme auf. Im Mittelpunkt stehen dabei die arbeitsvertraglichen und insbesondere kündigungsrechtlichen Probleme, die das Arbeitsmodell des Jobsharing aufwirft. Nach einer ausführlichen begrifflichen Bestimmung des Jobsharing werden die statusrechtlichen Probleme des Jobsharing-Modells (Arbeitnehmereigenschaft, Teilzeitarbeit usw.) dargestellt. Der Autor behandelt darüber hinaus die Rechtsbeziehungen der an dieser Arbeitsform Beteiligten, d.h. wie die vertraglichen Beziehungen mehrerer Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber rechtlich zu beurteilen sind und in welchem Umfang dem Arbeitgeber trotz der vereinbarten Autonomie der Gruppe bei der Regelung der Arbeitszeit ein Weisungsrecht verbleibt. kp/difu
Description
Keywords
Jobsharing, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatz, Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitsbedingung, Rechtsvergleichung, Recht, Allgemein
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
Gelsenkirchen: Mannhold (1983), XXXIII, 293 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1983)
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Jobsharing, Teilzeitarbeit, Arbeitsplatz, Arbeitsvertrag, Arbeitsrecht, Arbeitszeit, Kündigung, Arbeitsbedingung, Rechtsvergleichung, Recht, Allgemein
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Juristische Schriften. Arbeitsrecht; 24