Der Job-Sharing-Arbeitsvertrag.
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1983
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SEBI: 84/210
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Zusammenfassung
Der Begriff des "Jobsharing" entstammt dem amerikanischen Wirtschafts- und Arbeitsleben und bedeutet die Beschäftigung mehrerer Arbeitskräfte auf einem Arbeitsplatz, der bislang von einem vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer besetzt wurde. Diese neue Beschäftigungsform wirft zwangsweise neue arbeitsrechtliche Probleme auf. Im Mittelpunkt stehen dabei die arbeitsvertraglichen und insbesondere kündigungsrechtlichen Probleme, die das Arbeitsmodell des Jobsharing aufwirft. Nach einer ausführlichen begrifflichen Bestimmung des Jobsharing werden die statusrechtlichen Probleme des Jobsharing-Modells (Arbeitnehmereigenschaft, Teilzeitarbeit usw.) dargestellt. Der Autor behandelt darüber hinaus die Rechtsbeziehungen der an dieser Arbeitsform Beteiligten, d.h. wie die vertraglichen Beziehungen mehrerer Arbeitnehmer mit einem Arbeitgeber rechtlich zu beurteilen sind und in welchem Umfang dem Arbeitgeber trotz der vereinbarten Autonomie der Gruppe bei der Regelung der Arbeitszeit ein Weisungsrecht verbleibt. kp/difu
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Gelsenkirchen: Mannhold (1983), XXXIII, 293 S., Lit.(jur.Diss.; Münster 1983)
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Serie/Report Nr.
Juristische Schriften. Arbeitsrecht; 24