Die Haftung des Auftraggebers im Bauwerkvertrag bei verzögerter, unterlassener und fehlerhafter Mitwirkung nach BGB und VOB/B.

Köhler
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Köhler

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Tübingen

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ZLB: 2004/2995

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DI
RE

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Abstract

Da die Mitwirkungshandlungen den Ausgangspunkt der Arbeit darstellen, wird zunächst die Erforderlichkeit der Mitwirkung in den möglichen Vertragskonstellationen aufgezeigt. Im darauf folgenden Teil wird die gesetzliche Grundlage der Mitwirkungshandlungen genannt und die einzelnen (wichtigsten) Mitwirkungshandlungen des Auftraggebers als Bauherrn im Bauvertrag dargestellt. Diese werden sodann rechtlich eingeordnet. Es wird die Haftung des Auftraggebers bei verzögerter, mangelhafter oder verweigerter Mitwirkung erarbeitet, woran sich die Zurechnung des Verschuldens von vom Besteller eingesetzten Hilfspersonen, insbesondere Architekten und Vorunternehmer, anschließt. Eine mögliche Alleinverantwortung des Auftraggebers für aus seiner Mitwirkung resultierende Mängel und ein Mitverschulden bei Mangel-, Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen wird erörtert. goj/difu

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XXV, 217 S.

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