Die Institutionen des Verwaltungsrechts auf dem Gebiet des Medizinalwesens in historischer Entwicklung

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SEBI: 82/4052

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Zusammenfassung

Eine der Urängste der Menschheit stellt die Sorge um die Gesundheit dar.Dieser Umstand legt die Vermutung nahe, daß ein gegliedertes Gemeinwesen früher oder später Regelungen des Gesundheitswesens treffen wird.Die Gliederung der Gemeinschaft und ihre verwaltungsrechtlichen Institutionen nehmen dabei sicherlich Einfluß auf die Organisationsform des Medizinalwesens.Der Verfasser versucht, die Nahtstelle zwischen Verwaltungsorganisation und Medizinalverwaltung in ihrer historischen Entwicklung aufzuzeigen.Das Krankenhauswesen wird aus dem Themenkreis ausgegrenzt.Bis in die Neuzeit erschöpft sich die Regelung des Medizinalwesens in Berufsordnungen, die neben den Voraussetzungen und dem Zugang des Berufsstandes auch das Verhältnis zu den Patienten erfaßten.An die Untersuchung der Organisationsform und der Rechtsinstitute schließt sich die Fragestellung an, ob hoheitliche Verwaltung vorwiegend in direkter Einflußnahme oder auch mittels Delegation auf berufständische Organisationen erfolgte. ks/difu

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Gesundheitswesen, Medizingeschichte, Arzt, Apotheker, Patient, Berufskammer, Apothekerkammer, Ärztekammer, Honorar, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte

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Köln:(1981), 199 S., Lit.(jur.Diss.; Köln 1981)

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Gesundheitswesen, Medizingeschichte, Arzt, Apotheker, Patient, Berufskammer, Apothekerkammer, Ärztekammer, Honorar, Verwaltungsrecht, Rechtsgeschichte

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