Klimaschutz trotz Klemme. Energiewirtschaft.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: 4-Zs 3025
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Abstract
Die Nutzung erneuerbarer Energien ist neben dem effizienten Einsatz von Energien die wichtigste Strategie zur Verminderung klimarelevanter Treibhausgase. Städte und Gemeinden können einerseits in ihren Liegenschaften selbst aktiv werden und andererseits haben sie die Möglichkeit, über Öffentlichkeitsarbeit und Beratung ihrer Bürgerinnen und Bürger den Einsatz klimaschonender Energien zu forcieren. Kurz- bis mittelfristig wird damit gerechnet, dass die Ausgaben für Strom und Wärme aus herkömmlichen Energieträgern die Kosten für den Einsatz von erneuerbaren Energien übersteigen werden, so dass der Ausbau der dezentralen Energieerzeugung neben den Umwelteffekten auch positive Effekte für die regionale Wertschöpfung hat. Das Deutsche Institut für Urbanistik (Difu) hat in einem vom Umweltbundesamt (UBA) geförderten Projekt untersucht, welche Möglichkeiten sich den Kommunen bieten, die erneuerbaren Energien zu nutzen. In dem Beitrag werden die Ergebnisse der Untersuchung "Nutzung erneuerbarer Energien durch die Kommunen" zusammengefasst dargestellt. Im Vordergrund standen konkrete Fragen der Realisierung. Analysiert und dokumentiert wurden Praxisbeispiele, die andere Kommunen zur Nachahmung anregen können. Ebenso wurde untersucht, welche Hemmnisse den kommunalen Handlungsspielraum einschränken. Ein wichtiger Hinderungsgrund ist die defizitäre Haushaltslage vieler Kommunen, die Investitionen in Projekte zur Nutzung erneuerbarer Energien nicht möglich machen. Durch unterschiedliche Kooperations- und Finanzierungsformen wie beispielsweise im Rahmen von Bürgeranlagen oder Bürgerkraftwerken, Contracting oder Public-Private-Partnership (PPP) ist es möglich, trotz Finanzklemme Erneuerbare-Energien-Projekte zu realisieren. Eine wichtige Rolle spielen zudem Fördermittel von Bund und Ländern im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung sowie die Einspeisevergütung über das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
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Der Gemeinderat
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Nr. 3
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S. 16-17