Energetische Sanierung bringt Zuschlag bei Kaltmiete. Unterkunftskosten mit Klimabonus.

Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik

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DE

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Bielefeld

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0941-9225

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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555

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Abstract

Als erster Mietspiegel bundesweit berücksichtigt der Darmstädter Mietspiegel den energetischen Zustand eines Wohngebäudes. Er bezieht das Gebäudemerkmal "gute wärmetechnische Beschaffenheit", die dann vorliegt, wenn der Primärenergiekennwert für Heizung und Warmwasser unter 175 Kilowattstunde pro Quadratmeter und Jahr liegt, in die Kaltmiete ein und gibt je nach erreichter Qualität einen Zuschlag. Der für solche Wohnungen zugestandene Zuschlag auf die Kaltmiete wird durch niedrigere Heizkosten zwar mehr als ausgeglichen, kann aber für Bezieher von Arbeitslosengeld II zu Problemen führen, die im Endeffekt zu einer Konzentration dieser Bevölkerungsgruppe in nicht sanierten Wohnungen führen könnten, da diese die günstigsten Kaltmieten aufweisen. In einigen Städten sind Bezieher von Arbeitslosengeld II bereits zu Umzügen in kostengünstigere Wohnungen aufgefordert worden, da aufgrund der energetischen Sanierung die Bemessungsgrenze für Unterkunftskosten überschritten wurde. Vor diesem Hintergrund wurde im Sozial- und Gesundheitsausschuss der Stadt Bielefeld ein "Klimabonus" beantragt, der bei der Bemessungsgröße der Kaltmiete gelten sollte, wenn eine Wohnung energetisch saniert wurde. In dem Beitrag wird der angestrebte "Klimabonus" für energetisch sanierte Wohngebäude und Wohnungen erläutert. difu

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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik

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Nr. 1

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S. 28-30

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