Rechtsprobleme des Lärmschutzes bei der Ausweisung von Industriegebieten im Bebauungsplan.

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IRB: Z 1243
SEBI: Zs 3022-4

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Abstract

Bei einem Interessenausgleich im Rahmen der Planung und Ausweisung von Industriegebieten im Bebauungsplan ist die planende Stadt zunächst grundsätzlich gehalten, die Wahl der räumlichen Plangrenzen zu bedenken. Macht der Bebauungsplan zur Verwirklichung der von ihm verfolgten planerischen Ziele Festsetzungen erforderlich, die sich in ihrer Lärmauswirkung auf Nachbargrundstücke nach ihrer Schwere wie eine Enteignung darstellen, indem sie die dort zulässige Nutzung schwer und unerträglich beeinträchtigen, so darf der darin zum Ausdruck kommende Interessenkonflikt nicht einfach unbewältigt bleiben oder umgangen werden. Der Autor bietet hierzu eine Reihe von Lösungsansätzen, bzw. einzelne Schutzvorkehrungen an, um für den einzelnen Betroffenen eine effektive Planungsverwirklichungschance zu gewährleisten. rh

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Stadtplanung/Städtebau, Umweltpflege, Recht, Bebauungsplanung, Industrie, Lärm, Lärmschutz, Industriegebiet, Wohngebiet, Gewerbe, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Gewerbelärm

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Zeitschrift für deutsches und internationales Baurecht (ZfBR) 3(1980)Nr.5, S. 223-227, Lit.

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Stadtplanung/Städtebau, Umweltpflege, Recht, Bebauungsplanung, Industrie, Lärm, Lärmschutz, Industriegebiet, Wohngebiet, Gewerbe, Bebauungsplanung, Immissionsschutz, Gewerbelärm

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