Die neuen Richtlinien für den Entwurf plangleicher Knotenpunkte außerhalb bebauter Gebiete (RAL-K-1).
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BBR: Z 151
IRB: Z 161
IRB: Z 161
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Abstract
Zum Entwurf der RAL-K-1 von 1969 sind zahlreiche Stellungnahmen eingegangen, die zum großen Teil in der Ausgabe 1975 zusammen mit den Ergebnissen abgeschlossener Forschungsarbeiten berücksichtigt wurden.Für die Bemessung wurden vier Klassen vorgesehen, die nach der maßgebenden Geschwindigkeit zwischen kleiner als 50 km/h und größer als 70 km/h unterteilt sind.Es wird darauf hingewiesen, daß der planfreie Knotenpunkt an zweispurigen Straßen gegenüber dem plangleichen Typ IV keinen entscheidenden Vorteil besitzt.Knotenpunkte mit Lichtsignalanlagen außerhalb bebauter Gebiete bleiben zugelassen.Einzelheiten der Verbesserung der Knotenpunkttypen werden erläutert.Das gleichzeitige Abbiegen nach links von zwei Lastzügen wird nur an Knoten mit Lichtsignalanlagen gewährleistet.Für die Tropfenlänge wird ein Maß von 15 bis 25 m festgelegt.Für Einfädelungsspuren und Eckausrundungen werden verbesserte Abmessungen empfohlen.In die RAL-K-1 sind Grundsätze für die Entwässerung im Knotenbereich aufgenommen.Änderungen in der Bemessung der Sicht betreffen vor allem eine Milderung der Forderung, daß die Anfahrsicht bereits in einem Abstand von 10 m von der übergeordneten Straße vorhanden sein muß, wenn die Annäherungssicht nicht gegeben ist.Die Augenhöhe eines Pkw-Fahrers und des zu beobachtenden bevorrechtigten Fahrzeugs ist mit 1,0 m anzunehmen.Weitere Änderungen betreffen die Fahrbahnmarkierungen im Knotenpunkt, die Wegweisung und Verkehrsregelung.
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Ländlicher Raum, Verkehr, Lichtsignalanlage, Verkehrsknotenpunkt
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In: Straße u.Autobahn, Bonn 27 (1976), 10, S. 377-384, Abb.; Tab.; Lit.
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Ländlicher Raum, Verkehr, Lichtsignalanlage, Verkehrsknotenpunkt