Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme.
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DE
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München
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ZLB: 95/723-4
BBR: C 23 967
BBR: C 23 967
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S
RE
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relationships.isAuthorOf
Abstract
Die Entwicklungsmaßnahme mit der Pflicht zum gemeindlichen Grunderwerb ist die ultima ratio, das bodenrechtlich letzte Mittel der Gemeinden zur Mobilisierung von Bauland. Die Informationsschrift erläutert die Voraussetzungen allgemeiner Art und die Voraussetzungen sowie das Verfahren der förmlichen Festlegung. Behandelt werden darüber hinaus die Bestimmungen des Aufgabenträgers, die Grunderwerbspflicht der Gemeinden, die Einnahmen aus Wertsteigerungen, die erhöhte Mitwirkungspflicht, Sozialplanung, Finanzierung und Ablauf einer Entwicklungsplanung, steuerliche Aspekte und Überleitungsvorschriften. Die umfangreichen Anlagen dienen dem Zweck, die Anwendung der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme in der kommunalen Praxis zu erleichtern. Es sind Beispieltexte zur Entwicklungssatzung, Musterentwürfe für Briefe an dieGrundeigentümer, für einen Treuhändervertrag, für eine Kosten- und Finanzierungsplanung, für Informationsblätter für die Öffentlichkeit etc. goj/difu
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138 S.
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Arbeitsblätter; 2