Die Anwendung von Verwaltungszwang unter Abweichung vom Regelvollstreckungsverfahren.

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SEBI: 89/1172

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Unsere Rechtsordnung hält verschiedene Rechtsinstitute bereit, die eine Anwendung von Verwaltungszwang unter Abweichung vom Regelvollstreckungsverfahren zum Gegenstand haben. Hierbei handelt es sich u.a. um den sofortigen Vollzug. Die Rechtslage hierüber ist unübersichtlich. Der Autor versucht eine Klärung herbeizuführen. Im 1. Teil befaßt er sich mit der Abgrenzung vom Regelvollstreckungsverfahren, Zwangsanwendung ohne vorausgehenden Verwaltungsakt, polizeilicher Standardmaßnahme und erleichterter Vollstreckung. Hierbei erörtert er u.a. das mehrstufige Verwaltungsvollstreckungsverfahren als Regel. Im 2. Teil der Arbeit erörtert er den verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz und Schadenersatz- und Entschädigungsansprüche, wobei er sich u.a. mit dem Folgenbeseitigungsanspruch und dem Amtshaftungsanspruch beschäftigt. Im abschließenden Teil setzt er sich mit der Tragung der Kosten auseinander. In diesem Zusammenhang geht er auf das Sonderproblem hinsichtlich der Bestimmung des Kostenpflichtigen in Abschleppfällen ein. gzi/difu

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Verwaltungszwang, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Vollstreckung, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Rechtsschutz, Kosten, Rechtsgeschichte, Polizei, Verwaltungsrecht

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Frankfurt/Main: Lang (1988), 237 S., Lit.(jur.Diss.; Hamburg 1988)

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Verwaltungszwang, Verwaltungsakt, Verwaltungsverfahren, Vollstreckung, Polizeirecht, Gefahrenabwehr, Rechtsschutz, Kosten, Rechtsgeschichte, Polizei, Verwaltungsrecht

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Europäische Hochschulschriften. Reihe 2 - Rechtswissenschaft; 738