Rechtsvorschriften zur Energieeinsparung und zum Immissionsschutz bei Heizungsanlagen.

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0038-898X

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IRB: Z 637

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Abstract

Energieeinsparung ist ein Gebot der Stunde. Die für die Beheizung der Gebäude erforderliche Energie hat einen beträchtlichen Anteil am Gesamtenergieverbrauch. Mit vertretbarem Aufwand lassen sich nach heutigem Stand der Technik bei Neubauten 40 Prozent des bisherigen Heizwärmeverbrauchs einsparen. Pro qm WF wurden 1973 nach 29 l Heizöl benötigt, heute liegt dieser Wert bei rund 20 l. In der Industrie ging der Energiebedarf um ein Viertel zurück. Eine Vereinfachung der Bauformen reduziert den Heizungsbedarf um 5 Prozent, ein Ost-West-Zeilenbau hat einen um 10 Prozent geringeren Jahresenergiedarf als der gleiche Baukörper in Nord-Süd-Richtung. Eine systematische Orientierung der Fensterflächen nach Süden kann den Wärmebedarf um bis zu 35 Prozent senken. Das Energiespargesetz, die Heizungsanlagenverordnung, die Heiz- und Warmwasserkosten-Verordnung und das Bundes-Immissionsschutzgesetz sowie die Verordnung über Feuerungsanlagen werden besprochen. (-y-)

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Stadt- und Gebäudetechnik

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Nr.5

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S.206-209

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