Das Verbot lauter Güterwagen. Emissionsbegrenzungen als Schweizer Vorbild für Europa.

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St. Gallen

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ZLB: Kws 305/55:2017

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Die Schweizerische Umwelt- und Lärmschutzgesetzgebung fordert seit Mitte der 1980er Jahre eine Sanierung der lärmbelasteten Schienenstrecken und Straßen. Seit 2000 gilt das Bundesgesetz über die Lärmsanierung der Eisenbahneng (BGLE). Statt einer aufgrund der vorhandenen Mittel unverhältnismäßigen Totalsanierung wurde der Schutz von zwei Dritteln der von übermäßigem Bahnlärm betroffenen Bevölkerung mit aktiven Lärmschutzmaßnahmen avisiert. Ein Lärmkataster zeigt Belastung, Sanierungsbedarf und Dringlichkeit auf. Die Maßnahmenkaskade sieht zuerst die Bekämpfung an der Quelle vor, dann auf dem Ausbreitungsweg und erst dann am Gebäude (Ersatzmaßnahmen). Einen Anreiz zum Einsatz leiseren Rollmaterials soll ein lärmabhängiges Trassenpreissystem schaffen. Der Sanierungsfortschritt und neue Erkenntnisse führten zu einer Revision des BGLE. Im Zentrum steht die Festlegung von Emissionsgrenzwerten für alle Güterwagen. Damit geht die Schweiz über das europäische Recht hinaus; dieses verlangt solche Werte nur bei Umbauten und neuen Wagen. Auch Deutschland zieht mit: Die Deutsche Bahn (DB) hat bereits die Hälfte ihres Güterwagenparks lärmsaniert; die zweite Hälfte soll termingerecht folgen. Am 12. Mai 2017 wurde das Schienenlärmschutzgesetz erlassen. Die Entwicklung geht weiter; neue Drehgestelle, Scheibenbremsen und digitale Elemente sollen den Güterverkehr noch leiser, moderner und damit wettbewerbsfähiger machen.

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S. 45-57

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