Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in der Bauleitplanung. Anforderungen aus Sicht der Naturschutzverbände.
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1989
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ZZ
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IRB: Z 1725
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
SEBI: Zs 4845-4
BBR: Z 584
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Zusammenfassung
Das 1987 in Kraft getretene BauGB sieht keine eigenständige Umweltverträglichkeitsprüfung -UVP- im Rahmen des Bauleitplanverfahrens vor. Es wird argumentiert, die UVP werde bei der Aufstellung der Bauleitpläne integriert durchgeführt. In diesem Aufsatz wird untersucht, welche Möglichkeiten zur Durchführung einer integrierten UVP bestehen, welche Voraussetzungen gegeben sein müssen, mit welcher Zielsetzung und welcher Methodik die UVP in der Bauleitplanung durchzuführen ist. Unter UVP wird dabei das Verfahren verstanden, die eigentliche Prüfung erfolgt in einem Gutachten, der Umweltverträglichkeitsstudie. Das Leistungsbild einer solchen Studie nach der HOAI wird aufgezeigt. Zusammenfassend wird festgestellt, daß in das Bauleitplanverfahren nach dem Aufstellungsbeschluß eine zusätzliche Bearbeitungsphase aufzunehmen ist, in der die Umwelterheblichkeit geprüft wird und eine Beteililgung der TÖB durchgeführt wird. Die weiteren Untersuchungsschritte können dann in das Bauleitplanverfahren integriert werden. Alle Untersuchungen, Gutachten und Berichte sind als Bestandteil des rechtskräftigen Bauleitplans anzusehen, sodaß eine spätere Überprüfung möglich ist. Entscheidend wichtig sind die zur Verfügung stehenden Umweltdaten. Der Aufbau kommunaler Umweltinformationssysteme ist zu forcieren. (wb)
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Erscheinungsvermerk/Umfang
UVP-Report, Dortmund 3(1989), Nr.4, S.29-34, Abb.;Lit.