Planverwirklichungsgebote nach dem BBauG. Ihre Anwendung in der kommunalen Praxis.
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IRB: Z 950
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
SEBI: Zs 1002-4
BBR Z 515
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Zusammenfassung
Vom Deutschen Institut für Urbanistik wurde 1980 eine Untersuchung durchgeführt, wie die §§ 39 a bis 39 i des BBauG in der kommunalen Praxis tatsächlich angewandt werden. Bei der Untersuchung beteiligten sich insgesamt 223 Städte. Das Ergebnis macht deutlich, dass nur eine verschwindend geringe Zahl der Gemeinden bisher förmliche Gebote nach dem BBauG erlassen hat. Allerdings wurden die Gebote von keiner der Gemeinden als völlig überflüssig bezeichnet. IRPUD
Beschreibung
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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot, Planverwirklichung, Gebot, Festsetzung, Bundesbaugesetz, Paragraph 39, Untersuchung
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Rathaus 34(1981)Nr.12, S.813
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Recht, Bundesbaugesetz, Planungsrecht, Pflanzgebot, Nutzungsgebot, Abbruchgebot, Planverwirklichung, Gebot, Festsetzung, Bundesbaugesetz, Paragraph 39, Untersuchung