Die Verwaltungsstreitsachen wegen der Planfeststellung für den Rangierbahnhof München Nord.
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1988
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SEBI: Zs 1017-4
IRB: Z 159
BBR: Z 187
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BBR: Z 187
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Zusammenfassung
Nach einem Teilurteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) und einem Revisionsurteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde ein zweites Teilurteil des BayVGH, das den Planfeststellungsbeschluss als rechtmäßig bestätigte, durch die Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde der LH München rechtskräftig. Damit konnte der Bau dieses Großprojekts bereits fünf Jahre nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses auf der Basis einer rechtskräftigen Gerichtsentscheidung über Standort, Notwendigkeit, Dimensionierung beginnen. (-z-)
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In: Bundesbahn (DB), 64(1988), Nr.2, S.87-89, Abb.;Lit.