Staubmessung in strömenden Gasen.
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DE
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0020-9384
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IRB: Z 1799
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KO
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Abstract
Im Bereich der Emissionsmeßtechnik ist die kontinuierliche Staubgehaltsmessung am meisten verbreitet. In der Bundesrepublik Deutschland ist sie bereits seit 1974 für bestimmte Emitenten gesetzlich vorgeschrieben. Es kann deshalb auf reiche Erfahrung in dieser Meßtechnik zurückgegriffen werden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist die rechtliche Grundlage für die Forderung der kontinuierlichen Überwachung der Emissionen von genehmigungsbedürftigen, teilweise auch nichtgenehmigungsbedürftigen Anlagen. Zur Überwachung werden fortlaufend aufzeichnende Meßgeräte eingesetzt, die Mindestanforderungen entsprechen müssen.
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Gaswärme international
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Nr.1/2
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S.9-20