Integration und Bundesstaat. Ein Beitrag zur Staats- und Verfassungslehre Rudolf Smends.
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SEBI: 91/198
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Die Arbeit setzt sich mit dem Werk von Rudolf Smend auseinander, welcher auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts bedeutende Schriften verfaßte.Seine Integrationslehre, am nachhaltigsten in dem Buch "Verfassung und Verfassungsrecht" (1928) dargelegt, befaßt sich mit der Frage, "unter welchen Voraussetzungen und mit welchen Zielen angesichts der Zerrissenheit der Lebensverhältnisse politische Selbstgestaltung und Einheitsbildung im demokratischen Massenstaat möglich sein konnte" (S. 99).Dabei wird das Werk von Smend im Bezugsfeld der zeitgenössischen verfassungsrechtlichen Lehren und der politischen Ereignisse gesehen.Im ersten Teil geht es um das Deutsche Reich ab 1871 und seine Grundlagen, die Verfassung und die Bündnisverträge; ferner werden Begriffe wie Bundestreue, Gewohnheitsrecht und ungeschriebenes Verfassungsrecht aus der Sicht von Smend geklärt.Der zweite Teil befaßt sich mit der Bundesstaatstheorie in der Integrationslehre.Daran knüpft sich der Einfluß von Smend auf die deutsche Staatsrechtslehre nach 1945 an, die in der Bezeichnung "Smend-Schule" gipfelt. rebo/difu
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Staatslehre, Bundesstaat, Loyalität, Föderalismus, Integration, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht
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Berlin: Duncker und Humblot (1990), 332 S., Lit.(jur.Diss.; Bonn 1990)
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Staatslehre, Bundesstaat, Loyalität, Föderalismus, Integration, Staatstheorie, Verfassungstheorie, Grundgesetz, Rechtsprechung, Theorie, Verfassungsgeschichte, Recht, Verfassungsrecht
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Schriften zum öffentlichen Recht; 587