Immissionsschutzrecht. Urt.OVG NW - 15 A 654/79 - v. 10.09.1982.

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IRB: Z 1032
SEBI: Zs 2216-4

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Zusammenfassung

Die Anlieger eines bauplanungsrechtlich zulässigen öffentlichen Kinderspielplatzes dürfen durch den Betrieb der Anlage nicht stärker beeinträchtigt werden, als ihnen dies im Hinblick auf deren Zweck zugemutet werden kann. Eine Beurteilung von Lärmeinwirkungen, die von einem Kinderspielplatz ausgehen sind unter immissionssschutzrechtlichen Gesichtspunkten grundsätzlich nicht bedenklich. -y-

Beschreibung

Schlagwörter

Recht, Immissionsschutz, Planungsrecht, Kinderspielplatz, Lärmschutz, Rechtsprechung

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Hesssche Städte- und Gemeindezeitung 33(1983)Nr.1, S.40-42, Lit.

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Recht, Immissionsschutz, Planungsrecht, Kinderspielplatz, Lärmschutz, Rechtsprechung

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