Definition und Sicherung der Qualität informeller Bürgerbeteiligung als Voraussetzung für ihre rechtliche Institutionalisierung. Das Beispiel Planungszelle/Bürgergutachten.
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DE
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München
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ZLB: Kws 726/84
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Abstract
Im Beitrag wird aufgezeigt, warum es bisher nicht zu einer rechtlichen Kodifizierung der konsultativen, informellen Beteiligungsverfahren kam. Neben Zweifeln und Vorurteilen aus den Reihen der repräsentativen Demokratie liegen die Gründe dafür auch im Selbstverständnis vieler informeller Beteiligungsverfahren als Innovation und Advokat für Randgruppen und Unterdrückte. Qualitätskriterien können hier einen wichtigen Schritt zur Formalisierung und Institutionalisierung leisten. Die Planungszelle hat auf diesem Weg durch ihr Alter und ihre Diffusion bereits viele Erfahrungen sammeln können.
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S. 67-86
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Blickwechsel; 11