Das StBauFG als Instrument zur Enteignung von Großgrundbesitz.

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SEBI: Zs 2343-4
BBR: Z 478
IRB: Z 925

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Abstract

Der Verfasser beleuchtet den konkreten Widerspruch zwischen den Kapitalverwertungsinteressen der Wohnungskonzerne und dem zu oberst gesetzten Sanierungsziel im StBauFG Die Erhaltung der Sozialstruktur. In der Praxis wird Abriß gerade damit gerechtfertigt, daß man soziale Mißstände beheben müsse. Die Spekulation der Großgrundbesitzer läuft am Ende auf überteuerte Modernisierung und damit auf die Vertreibung der Wohnbevölkerung hinaus. Unter dieser Perspektive bilden Enteignung und Entschädigung selbst dann eine Möglichkeit, wenn die Stadt kein Geld hat, da die Entschädigung nicht aus Steuern, sondern über normale Kredite finanziert wird.

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Städtebauförderungsgesetz, Bodenenteignung, Privateigentum, Großgrundbesitz

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Arch +, Berlin 8 (1976), 30, S. 22-24

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Städtebauförderungsgesetz, Bodenenteignung, Privateigentum, Großgrundbesitz

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