Wohnen in der Gemeinschaft.

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IRB: Z 539

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Abstract

Wohnen in der Gemeinschaft soll in diesem Zusammenhang als eine Wohngemeinschaft verstanden werden, in der alle Beteiligten, seien es Einzelpersonen oder Familien, ueber ihren eigenen Privatbereich verfuegen.Die einzelnen Wohnungen oder Haeuser bilden die Wohngemeinschaft, die Gemeinschaftswohnanlage oder auch Hausgemeinschaft, die zugleich mit gemeinsamen Einrichtungen bereichert wird.Die meisten gemeinschaftlichen Wohnanlagen sind in Privatinitiative entstanden, aber es gibt auch schon Beispiele im sozialen Mietwohnungsbau, in denen in Zusammenarbeit mit den zukuenftigen Bewohnern Gemeinschaftseinrichtungen entsprechend deren Wohnwuenschen geplant und gebaut werden. -y-

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Wohnen/Wohnung, Wohnform, Gemeinschaftshaus, Gemeinschaftswohnung, Sozialwohnung, Wohngemeinschaft, Planungsprozess, Gemeinschaftseinrichtung, Gemeinschaftswohnlage, Wohnen

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Stadt 29(1982)Nr.2, S.6-11, Lit.

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Wohnen/Wohnung, Wohnform, Gemeinschaftshaus, Gemeinschaftswohnung, Sozialwohnung, Wohngemeinschaft, Planungsprozess, Gemeinschaftseinrichtung, Gemeinschaftswohnlage, Wohnen

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