Reprivatisierung von Unternehmen. Verantwortung für wirtschaftliche Leistung wieder in der Hand aktiver Eigentümer.

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Berlin

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ZLB: 93/4452-4

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Abstract

Mit der Enteignung von fast 11.000 Privatunternehmen oder bis dahin mit staatlicher Beteiligung privat geführten Unternehmen im Jahre 1972 wurde der Mittelstand in der DDR praktisch beseitigt. Bereits die Regierung Modrow leitete mit dem am 07.03.90 verabschiedeten Unternehmensgesetz einen ersten Schub an Reprivatisierungen ein, das heißt Rückgaben von Unternehmen an ihre früheren Eigentümer. Die Treuhandanstalt hat sich von Anfang an durch Entflechtung von Kombinaten und Großbetrieben, durch Reprivatisierung sowie durch ihre Privatisierungspolitik darauf konzentriert, den Aufbau eines leistungs- und wettbewerbsfähigen Mittelstandes mit der Bildung kleiner und mittlerer Unternehmen zu unterstützen. In diesem Heft werden die Ergebnisse, Grundlagen und Verfahren der Unternehmensreprivatisierung geschildert, die Ergebnisse einer Umfrage bei reprivatisierten Unternehmen vorgestellt und es wird über einzelne reprivatisierte Unternehmen berichtet. ej/difu

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34 S.

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