Die Errichtungsgenehmigung als Faktum im Betriebsbewilligungsverfahren.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
ZZ
item.page.orlis-pl
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
SEBI: 80/4581
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Das gewerberechtliche Bewilligungsverfahren kann bei der bestehenden Rechtslage nicht völlig vom Druck faktischer Gegebenheiten, die aufgrund einer gewerberechtlichen Errichtungsbewilligung geschaffen wurden, befreit werden. Einmal in Form von Betriebsanlagen geschaffene Fakten können geeignet sein, kraft ihres ökonomischen Gewichtes in der Praxis trotz schädlicher Wirkung bestehende Umweltinteressen zu verdrängen. Effizient kann dem im Zusammenhang mit der Erteilung von Betriebsbewilligungen nur in der Weise begegnet werden, daß von vornherein die Errichtung von Betriebsanlagen nach Kräften hintangehalten wird, wenn deren Auswirkungen im Planungsstadium nicht in ausreichendem Maß beurteilt werden können. goj/difu
Description
Keywords
Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Betriebsgenehmigung, Errichtungsgenehmigung
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
In: Panholzer, Friedrich: Rechtsschutz bei "vollendeten Tatsachen".Hrsg.: Fröhler, Ludwig., Wien: (1980), S. 25-39, Lit.
item.page.pageinfo
Citation
item.page.subject-ft
item.page.dc-subject
Wirtschaftsrecht, Gewerberecht, Umweltschutz, Verwaltungsrecht, Betriebsgenehmigung, Errichtungsgenehmigung
item.page.subject-tt
item.page.dc-relation-ispartofseries
Kommunale Forschung in Österreich; 47