Körperliche Gewalt in der Erziehung - die rechtliche Lage.

Reinhardt
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Reinhardt

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München

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0342-5258

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ZLB: Zs 449

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RE

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Abstract

Unterschiedliche Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, dass von den Eltern ausgeübte körperliche Gewalt in der Erziehung in Deutschland generell zurückgeht, allerdings immer noch in unterschiedlicher Ausprägung ausgeübt wird. So kommt eine Elternbefragung aus dem Jahr 2008 zu dem Ergebnis, dass deutsche Eltern mehrheitlich (58 %) ihre Kinder konventionell erziehen; d.h. sie verwenden neben körperstrafenfreien Sanktionen häufiger leichte körperliche Strafen, verzichten aber weitgehend auf schwere Körperstrafen wie eine Tracht Prügel oder ein kräftiges Versohlen des Pos. Deutlich mehr als ein Viertel der Eltern setzt keine Körperstrafen ein, aber rund 14 % der Eltern pflegen einen gewaltbelasteten Erziehungsstil (Bussmann u.a. 2008, 408). Bei dem konstatierten Rückgang wird dem 2000 verabschiedeten Gesetz zur Ächtung der Gewalt in der Erziehung eine nicht unbeträchtliche Bedeutung zugewiesen (BMJ 2006, 6). Grund genug, die gesetzliche Lage näher zu betrachten.

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Unsere Jugend

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Nr. 7+8

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S. 341-344

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