Regionalplanung und Bauleitplanung. Rechtsfragen und Rechtsprechung zur Anpassungspflicht der Gemeinde, § 5 Abs. 4 ROG 93 (§ 4 Abs. 1 ROG-E), § 1 Abs. 4 BauGB.

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Köln

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0034-0111

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BBR: Z 700
ZLB: Zs 237-4
IRB: Z 1003
IfL: I 378 - 1997

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Abstract

Das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs und zur Neuregelung des Raumordnungsgesetzes verpflichtet Raumordnung und städtebauliche Planung auf eine nachhaltige Raumentwicklung. Vor diesem Hintergrund ist die bisherige und künftige Rechtslage im Verhältnis der Regional- zur Bauleitplanung bedeutsam, um die instrumentellen Grundlagen für ein gegebenenfalls erweitertes materielles Ausgreifen der gesamtplanerischen Handlungsformen im Gefolge ihrer neu eingeführten Zielvorgabe näher und gesichert zu bestimmen. Der Beitrag geht dem anhand der bauleitplanerischen Anpassungspflicht an die Ziele der Raumordnung, hier der Regionalplanung, nach. Schwergewichtig werden unter Berücksichtigung der Entwicklung in Rechtsprechung und Literatur der Zielbegriff, der Umfang der diesbezüglichen gemeindlichen Gebundenheit, formelle und materiell-rechtliche Anforderungen an die regionalplanerische Zielaufstellung, die grundgesetzliche Kompetenzordnung, die Beachtlichkeit des kommunalen Selbstverwaltungsrechts, Maßgaben rechtsstaatlicher Bestimmtheit, das Zielabweichungsverfahren und hiermit eng zusammenhängende Fragen behandelt. Dabei ist jeweils - gleichsam rechtsvergleichend - der Blick auf die 1998 eintretende neue Rechtslage gerichtet, die aus einer ersten Sicht bewertet wird. - (n.Verf.)

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Raumforschung und Raumordnung

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Nr.4/5

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S.270-278

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