Zur Unionsrechtskonformität des EEG bei zunehmender Rekommunalisierung und Verstaatlichung der Elektrizitätswirtschaft.

Heymann
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Heymann

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DE

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Köln

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0012-1363

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ZLB: R 620 ZB 7120
BBR: Z 121

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RE

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Abstract

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist das zentrale Instrument zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und somit wichtige Säule der deutschen Energiewende. Seit jeher ist das EEG Gegenstand auch unionsrechtlicher Bewertungen, wobei insbesondere die Vereinbarkeit des EEG mit dem EU-Beihilferecht im Fokus der Diskussionen steht. Im Jahr 2001 entschied der EuGH, dass der deutsche Fördermechanismus nicht den Einsatz staatlicher Mittel auslöst und somit nicht als Beihilfe i.S.v. Art. 107 Abs. 1 AEUV anzusehen ist. Veränderungen in der Eigentümerstruktur der deutschen Elektrizitätswirtschaft - wie die Verstaatlichung des Energieversorgers EnBW im Jahre 2010 - stellen dieses Ergebnis jedoch zunehmend in Frage. Ob die stärkere Beteiligung der öffentlichen Hand an Energieversorgungsunternehmen und damit verbunden die Heranziehung auch öffentlicher Unternehmen in den bundesweiten Ausgleichsmechanismus des EEG dazu führen, dass die Förderung Erneuerbarer Energien unter Einsatz staatlicher Mittel erfolgt, untersucht der Beitrag mit dem Ergebnis, dass eine zunehmende öffentliche Eigentümerstruktur in der Elektrizitätswirtschaft die Unionsrechtkonformität des EEG-Förder- und Ausgleichsmechanismus nicht tangiert.

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Deutsches Verwaltungsblatt

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Nr. 7

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S. 401-409

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